Aus:
Musik & Bildung 5/1980 S. 314-317
Franz Amrhein
Brauchen
Sonderschüler einen besonderen Musikunterricht?
Der neue Rahmenlehrplan Musik für die
Schule für Lernbehinderte in Hessen
Im
November 1977 hatte die Kulusministerkonferenz mit den "Empfehlungen für
den Unterricht in der Schule für Lernbehinderte"[1]
die Grundlage für bundeseinheitliche Lehrpläne für die Schule für
Lernbehinderte (SfL) geschaffen. Die darin enthaltenen Empfehlungen für das
Fach Musik sind identisch mit den Richtlinien Musik für die SfL in
Nordrhein-Westfalen von 1977[2].
Bevor die Gründe genannt werden, warum das Land Hessen den an sich sehr begrüßenswerten
Schritt der Länder zur Gemeinsamkeit gerade im Fach Musik nicht mitgegangen ist
und bevor der hessische Plan in seinen Grundzügen vorgestellt wird, soll etwas
über den Adressaten, den lernbehinderten Schüler, gesagt werden.
Der
lernbehinderte Schüler
Unter
den in unserer Gesellschaft mit dem Etikett "behindert" versehenen
Kindern stellen die Lernbehinderten die weitaus größte Gruppe dar. Ca. 4% der
Schüler eines Jahrgangs in der BRD besuchen die SfL, 1978 waren dies in Hessen
über 20 000 Schüler. Während das Handicap der Körperbehinderten,
Sinnesgeschädigten und Geistigbehinderten im Alltag schon durch die äußere
Erscheinung zum Ausdruck kommt (sie können nicht gehen, nicht oder schlecht
sehen, zeigen stereotype Verhaltensweisen usw.), fällt der Lernbehinderte in
der Regel durch keinerlei organische Fehler oder besondere Verhaltensweisen
auf. Er wird auffällig, weil er die in der "Normalschule" gestellten
Leistungsanforderungen nicht erfüllen kann und wird schließlich zu seiner
besseren Förderung, aber auch zur Entlastung der Regelschule an die SfL
überwiesen.
Ihren
Auftrag, dem Schüler besondere Hilfen anzubieten, durch kleinere Klassen,
spezielle Fördermaßnahmen, besonders ausgebildete Lehrer usw. kann die SfL wegen
unzureichender Bedingungen häufig nicht befriedigend erfüllen (die Klassen sind
zu groß, nur etwa die Hälfte der Lehrer sind als Sonderschullehrer ausgebildet,
die sächliche und räumliche Ausstattung ist z.T. mangelhaft. Ein eigener
Musikraum z.B. ist in Hessen nur an jeder vierten SfL vorhanden). Die
Überweisung an das "Brettergymnasium", wie Sonderschüler ihre Schule
oft nennen, bedeutet für Schüler und Eltern eine ständige Diskriminierung. Sie
können sich mit ihrer Schule kaum identifizieren, weil sie sich im Klaren
darüber sind, daß mit dieser Aussonderung kaum noch Aussichten bestehen auf
qualifizierte Berufsausbildung, freie Berufswahl, auf das Erreichen einer bestimmten
Lebensqualität überhaupt.
Wenn
auch körperliche, hirnorganische oder sensorische Mängel als Mitverursacher
einer Lernbehinderung nicht ausgeschlossen werden können, so ist heute doch unbestritten,
daß (was die Gesamtheit der Lernbehinderten angeht), die Ursachen und
Verstärker der Lernbehinderung weniger in den Individuen selbst, als in ihrer
Umwelt und in den unzureichenden Bedingungen ihrer Sozialisation zu suchen sind
(geringes Einkommen der Eltern, enge Wohnverhältnisse, unvollständige Familien,
anregungsarme Umwelt, mangelnde emotionale Zuwendung, wenig sprachliche Förderung,
Unterschiede zwischen den häuslichen und en schulischen Kommunikationsformen,
mangelhafte schulische Bedingungen usw.).
80-90%
der Schüler der SfL kommen aus den unteren und untersten sozialen Schichten.
Zwischen der überwiegenden Mehrheit der Schüler der SfL und den schlechten
Schülern, Schulversagern oder Schülern ohne Abschluß der Hauptschule besteht
kein prinzipieller Unterschied.
Die
beengte Lebenssituation dieser Schüler läßt wenig Spielraum für die Beschäftigung
mit isolierten künstlerischen Phänomenen und Strukturzusammenhängen. Ihr
musikalisches Verhalten ist vor allem bestimmt von der stimulierenden und
sedierenden Wirkung der Musik, wobei nicht die vermittelnde kognitive Ebene im
Vordergrund steht, sondern Musik unmittelbar psychomotorisch, affektiv und
assoziativ wahrgenommen wird und dem sozialen Kontext, in dem sich Musik
abspielt, erhöhte Bedeutung zukommt. Was Luigi Nono[3]
zum Verhältnis von Arbeitern zur musikalischen Kunst sagt, dürfte auch für
lernbehinderte Schüler zutreffen: "Sie haben Schwierigkeiten, vermutlich
weil das akustische Material da gebunden ist an eine kulturelle Entwicklung,
von der sie ausgeschlossen waren und noch ausgeschlossen sind." (S.119)
Ein
Lehrplan Musik für die SfL muß also an diesen Erfahrungen der Schüler anknüpfen
und Rücksicht nehmen auf ihre Situation und ihre Bedürfnisse.
Richtlinien
und Beispielplan Musik für die SfL in Nordrhein-Westfalen
Diese
Richtlinien sind wesentlich geprägt von den Vorstellungen H. Moogs, der in er
ersten Fassung von 1972 als Mitautor aufgeführt wird und der diese
Vorstellungen auch an anderen Stellen dargelegt hat.[4]
Bezeichnend
für die Konzeption Moogs ist die Einengung des Begriffs auf die "Klanglichkeit"
der musikalischen Phänomene und ihre "Struktur" sowie die weitgehende
Orientierung am musikalischen Kunstwerk. Einige Sätze aus den Richtlinien
belegen dies: "Die Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen,
die sie zum Erleben von Musik befähigen und ihnen die Möglichkeit eröffnen,
Zugang zu Musikwerken zu finden." (S.7) "Ziel (des Musikhörens F.A.)
ist das Aufsuchen und Erkennen der dem Hörer jeweils zugänglichen Strukturen
eines Musikstücks." (S.8) "Die Auswahl der Musikstücke erfolgt weiterhin
unter dem Aspekt der Anschaulichkeit, die in verschiedener Hinsicht gegeben
sein kann: klanglich, rhythmisch, melodisch-motivisch, harmonisch,
formal....Unterhaltungs- und Tanzmusik wird auf musikalische Struktur, Aussage
und Aufnahmetechnik hin zu untersuchen sein." (S.9)
Im
Beispielplan werden die Inhalte nach 9 Lernstufen geordnet und in 4
"Funktionsfelder" eingeteilt: Singen (ein Katalog von Liedern) -
Musikübung und Instrumentalunterricht (Klangexperimente, Orff-Instrumente,
Handhabung eines Instruments) - Hören von Musik (ein Katalog von im
Wesentlichen klassischen Musikwerken vor allem zur Instrumentenkunde) --
Bewegung und Musik (Bewegungsformen, Tänze)
Es
liegt auf der Hand, daß dieser Plan von den Zielen und der einseitigen Auswahl
der Inhalte her die Chance hat, den Schüler noch mehr zu behindern, weil er
viel mehr von der Tradition des Schulfaches Musik als von der
Lebenswirklichkeit des Schülers ausgeht und weil einfach - gemessen an den
"musikfachlichen" Ansprüchen
- der Sonderschüler recht "unmusikalisch" ist, denn die hier
geforderte Art von Musikalität kann
sich in seiner Biographie und seiner Situation kaum entwickeln.
Der hessische Rahmenlehrplan
Musik für die SfL[5]
Dieser
Plan geht von einem hohen Allgemeinheitsgrad von Musik aus und von der
Tatsache, daß sie für jeden zugänglich ist, daß Musik im Leben eine große Rolle
spielt, daß jeder auf seine Weise auf Musik reagiert, daß jeder Schüler und
jeder Lehrer fähig ist, mit der Stimme, mit Händen und Füßen, auf Instrumenten
und Geräten Musik hervorzubringen und zu gestalten, - daß Musikalität als
Disposition, agierend und reagierend mit der klanglichen Welt umzugehen, in
jedem Menschen vorhanden ist. Ziel des Musikunterrichts ist es, die Ausdrucks-,
Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit des Schülers zu fördern und ihm die
Teilhabe an der musikalischen Kultur zu ermöglichen. Daher wird der
Unterrichtsgegenstand unter zwei eng miteinander zusammenhängenden Aspekten
beschrieben:
1.
Musik als klingendes Material
-
Als persönlicher Ausdruck
dessen, der Musik hervorbringt - wobei es zunächst unerheblich ist, ob das
Erklingende "richtig" oder "falsch" im Hinblick auf ein
musikalisches System ist;
-
als Möglichkeit,
Empfindungen, Stimmungen, Gefühle, Vorstellungen, Bilder auszulösen, auszudrücken
und darzustellen;
-
als klingendes Spiel
nach verschiedenen Regeln (schnell-langsam, laut-leise, einer-alle,
Wiederholung, Entwicklung, Veränderung usw.)
2. Musik als (sozio-)kulturelle Erscheinung, die in
unterschiedlichen Zusammenhängen und Situationen unterschiedliche Funktionen
und Wirkungen im Leben des Einzelnen und der Gesellschaft hat.
Durch die konsequente Berücksichtigung der beiden Aspekte
von Musik, als klingendes Material und als kulturelle Erscheinung, soll
vermieden werden, daß Musik für den Schüler ein Kulturgut bleibt, zu dem er
keine Beziehung hat, und es soll vermieden werden, daß sich die musikalischen
Tätigkeiten des Schülers in musischer Betriebsamkeit oder in antiautoritärem
Krachmachen erschöpfen.
Unter musikalischem Verhalten, auf das der Unterricht
abzielt, wird jedes Verhalten verstanden, als eine Verhaltensdeterminante
erscheint. Kennzeichen musikalischen Verhaltens sind seine Vielseitigkeit und
Komplexität. Vielseitigkeit bezeichnet die Vielfalt der musikalischen Erscheinungsformen
mit ihren verschiedenen Aspekten, die unterschiedliche Zugangsweisen zulassen
sowie die verschiedenen Handlungsansätze in Aktion, Reaktion, Rezeption, in der
"Transposition" in Bewegung, Spiel, Tanz, Zeichen, Bilder und
Sprache.
Während das Merkmal Vielseitigkeit sich auf die
unterschiedlichen Themenstellungen, Unterrichts- und Aktionsformen bezieht und
auf einer quasi horizontalen Ebene zu denken ist, meint Komplexität - als quasi
vertikale Ebene dazu - den zu musikalischem Verhalten gehörigen Zusammenhang
der sensomotorischen, affektiven, kognitiven und sozialen Erlebnisdimension.
Dies ist deshalb von Bedeutung, weil man davon ausgehen kann, daß Lernprozesse
dann optimal ablaufen, wenn der Zusammenhang dieser vier Dimensionen
gewährleistet ist.
Bei der Anordnung der folgenden Inhalte in 4
"Teilbereiche" und 12 "Lernfelder" dürfen die bisher
dargestellten Zusammenhänge nicht verloren gehen: Im Teilbereich "Musik
mit der Stimme" geht es um die Stimme als Klang-, Artikulations-, Ausdrucks-
und Verständigungsinstrument mit den Lernfeldern Singen - Klang- und Artikulationsspiele
- Musik und Sprache. Im Teilbereich "Musik mit Instrumenten" stehen
die unmittelbaren Betätigungsmöglichkeiten des Schülers im Umgang mit Klängen,
Klangerzeugern, Instrumenten und Technischen Medien im Mittelpunkt. Lernfelder
sind Materialien, Gegenstände, Klänge und Geräusche aus der Umwelt - Bau von
Klangerzeugern/Instrumentenkunde/Technische Medien - Spiel mit den
Orff-Instrumenten - Musik kann etwas ausdrücken und erzählen - Wie Musik gemacht ist. Im Teilbereich
"Musik in der Umwelt" geht es um die Erscheinungen der Musik und des
Musiklebens im Alltag. Bei Aktionen,
Experimenten und durch bestimmte Aufgabenstellungen sollen die Schüler auf die
Erscheinungsformen, Absichten, Funktionen und Wirkungen der Musik aufmerksam
werden. Im Teilbereich "Musik und Bewegung" geht es in den
Lernfeldern Bewegungsspiele - Darstellendes Spiel - Tanz um die
Bewegungsfähigkeit des Körpers im Zusammenhang mit Zeit-, Raum-, Partner- und
Gruppenerfahrungen.
Auf die Beziehungen zwischen den einzelnen Lernfeldern wird
ständig hingewiesen und es werden konkrete Ziele und Inhalte genannt, wobei die
Zuordnung zu Schulstufen oder Klassen vom Lehrer je nach Lernvoraussetzungen
und Lernniveaus der Schüler flexibel getroffen werden muß. Der Plan nimmt dem
Lehrer die Entscheidung für den konkreten Unterricht nicht ab, sondern will ihm
den Rahmen zeigen, innerhalb dessen er die Entscheidung im Hinblick auf die
jeweiligen Schüler fällen muß. Als Hilfen für den Lehrer sind bisher 3
Handreichungen erschienen,[6]
weitere werden folgen. Zusammen mit den Kontaktlehrern für das Fach Musik aus
den einzelnen Schulaufsichtsbereichen haben die Autoren des Plans den Auftrag,
die Lehrer in der zentralen und regionalen Fortbildung mit dem Plan und den
Handreichungen vertraut zu machen und in der Erprobungsphase notwendige
Revisionen oder Differenzierungen voranzutreiben. Dazu sollen u.a. auf der
Grundlage der oben beschriebenen Zusammenhänge zu den einzelnen Lernfeldern Unterrichtssequenzen
entwickelt und unter bestimmten Bedingungen und Fragestellungen auf breiter
Basis durchgeführt werden. Die Verfasser sind sich jedenfalls im Klaren
darüber, daß der vorschnelle Versuch einer Operationalisierung eine
Vernachlässigung der psychomotorischen, affektiven und sozialen Dimension und
damit eine drastische Beschneidung der eigentlichen Möglichkeiten des
Musikunterrichts bedeuten würde. Da der Plan davon ausgeht, daß das Lernen im
Musikunterricht primär nicht auf spezielle musikalische Kenntnisse und
Fertigkeiten, sondern auf allgemeine, zur Lebensbewältigung notwendige
Fähigkeiten und Dispositionen zielt, wendet er sich nicht zuerst an den
Fachlehrer, sondern an jeden Lehrer und sieht es als wichtige Aufgabe, diesen
nicht durch Fachbegriffe zu verunsichern, sondern in verständlicher Sprache
aufzuklären und zu ermutigen. Einmal steht Musik-Fachlehrer an der SfL kaum zur
Verfügung, zum anderen wäre ein solcher - wenn das vorliegende Konzept
verwirklicht werden soll - u.U. hinderlich. Die aufgezeigten Zusammenhänge
Können weniger im engen Fachunterricht als vielmehr in größeren pädagogischen
Zusammenhängen zum Tragen kommen. Der Lehrer, der bisher von seiner "Unmusikalität"
überzeugt war, muß sich klar machen, welche Zugangsmöglichkeiten zum Schüler er
aus der Hand gibt, wenn er auf diesem Vorurteil beharrt. Für die Lehrerausbildung
müssen allerdings neue Wege gefunden werden, auf denen der Lehrer in
praktischen Erfahrungen, in Übungen und Spielen die nötige musikalische Handlungskompetenz
erwirbt. Musikalisches Lernen ist im Wesentlichen ein learning by doing, dem
sich auch der Lehrer unterziehen muß.
Die angesprochenen Probleme sind nicht spezifisch für die
Sonderschule, sondern generelle Probleme des Musikunterrichts, weshalb sich dieser
Plan als ein generelles Konzept für musikalisches Lernen versteht. Da im
Interesse der Schüler wichtiger ist, Kriterien für Integration als welche für
Selektion zu finden, ist gerade das Verbindende der Musik von Bedeutung. Dieses
Konzept wendet sich auch gegen den Begriff der Musiktherapie im
Musikunterricht, weil dieser von falschen Voraussetzungen ausgeht (die Schüler
sind nicht krank, der Lehrer ist kein Therapeut und die Schule keine
therapeutische Institution) und falsche Hoffnungen weckt (es ist unrealistisch,
die Schüler mit Musik heilen zu wollen). Solange noch die allgemeinsten, auf
der Hand liegenden Möglichkeiten des Musikunterrichts nicht im Blick, geschweige
denn ausgeschöpft sind, ist jede Besonderen als sonder-, heilpädagogische oder
therapeutische Musikerziehung in Gefahr, die Möglichkeiten des Schülers von
vornherein einzuengen. Die eingangs gestellte Frage, ob Sonderschüler einen
besonderen Musikunterricht brauchen, muß - wenigstens für die SfL - eindeutig
verneint werden. Das Besondere des hessischen Rahmenlehrplans Musik ist, daß er
von dem allgemeinsten Nenner, auf den sich das Verhältnis Schüler-Musik bringen
läßt, ausgeht und von da aus Lernprozesse in Gang setzen will - aber das ist
nichts Besonderes. Besonders wünschenswert allerdings wäre, daß jeglicher
Musikunterricht - auch der an den "Normal"-Schulen - deutlicher von
diesem gemeinsamen Nenner ausginge.
Anmerkungen
[1] Veröffentlicht im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers vom 30.12.1977
[2]
Richtlinien
für die Schule für Lernbehinderte (Sonderschule) in Nordrhein-Westfalen.
Richtlinien und Beispielplan Musik, Grewen, Köln 1977
[3] In: H. Pauli:
"Für wen komponieren Sie eigentlich?" Surkamp Frankfurt 1971
[4] H. Moog: Die
Eigenart des Bildungsinhaltes Musik und seine Bedeutung für die
Sonderpädagogik. In: Pädagogische Rundschau 21, 1967; Musik. In: Kanter/Speck
(Hg.): Handbuch der Sonderpädagogik. Marhold Berlin 1977; Zur pädagogischen
Förderung Behinderter durch Musik. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 11/1979
[5] Sonderdruck
aus dem Amtsblatt des Hessischen Kultusministers 1979. An der Erarbeitung waren
durchgehend beteiligt Franz Amrhein (federführend), Margret Bieker, Arne Borg,
zeitweise beteiligt Karl Bund, Jörg Mangelsdorf. S. auch F. Amrhein: Musikalisches
Verhalten als curriculare Zielsetzung und schulische Aufgabe. In: U.
Kasztantowicz (Hg.): Beiträge zur sonderpädagogischen Theorie und Praxis. Marhold Berlin. Neben einer
Darstellung des Konzepts des Rahmenlehrplans wird dort über empirische Untersuchungen
des Vf. "zur Situation des Musikunterrichts in Hessen" berichtet.
[6] Hessisches
Institut für Lehrerfortbildung Reinhardswaldschule, 3501 Fuldatal 1:
Handreichungen Sonderschule, Lernfeld Singen (1979); Lernfeld Bewegungsspiele
(1980); Lernfeld Tanz (1980)