Aus: Musik & Bildung 5/1980 S. 314-317

 

Franz Amrhein

 

Brauchen Sonderschüler einen besonderen Musikunterricht?

Der neue Rahmenlehrplan Musik für die Schule für Lernbehinderte in Hessen

 

Im November 1977 hatte die Kulusministerkonferenz mit den "Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Lernbehinderte"[1] die Grundlage für bundeseinheitliche Lehrpläne für die Schule für Lernbehinderte (SfL) geschaffen. Die darin enthaltenen Empfehlungen für das Fach Musik sind identisch mit den Richtlinien Musik für die SfL in Nordrhein-Westfalen von 1977[2]. Bevor die Gründe genannt werden, warum das Land Hessen den an sich sehr begrüßenswerten Schritt der Länder zur Gemeinsamkeit gerade im Fach Musik nicht mitgegangen ist und bevor der hessische Plan in seinen Grundzügen vorgestellt wird, soll etwas über den Adressaten, den lernbehinderten Schüler, gesagt werden.

 

Der lernbehinderte Schüler

 

Unter den in unserer Gesellschaft mit dem Etikett "behindert" versehenen Kindern stellen die Lernbehinderten die weitaus größte Gruppe dar. Ca. 4% der Schüler eines Jahrgangs in der BRD besuchen die SfL, 1978 waren dies in Hessen über 20 000 Schüler. Während das Handicap der Körperbehinderten, Sinnesgeschädigten und Geistigbehinderten im Alltag schon durch die äußere Erscheinung zum Ausdruck kommt (sie können nicht gehen, nicht oder schlecht sehen, zeigen stereotype Verhaltensweisen usw.), fällt der Lernbehinderte in der Regel durch keinerlei organische Fehler oder besondere Verhaltensweisen auf. Er wird auffällig, weil er die in der "Normalschule" gestellten Leistungsanforderungen nicht erfüllen kann und wird schließlich zu seiner besseren Förderung, aber auch zur Entlastung der Regelschule an die SfL überwiesen.

 

Ihren Auftrag, dem Schüler besondere Hilfen anzubieten, durch kleinere Klassen, spezielle Fördermaßnahmen, besonders ausgebildete Lehrer usw. kann die SfL wegen unzureichender Bedingungen häufig nicht befriedigend erfüllen (die Klassen sind zu groß, nur etwa die Hälfte der Lehrer sind als Sonderschullehrer ausgebildet, die sächliche und räumliche Ausstattung ist z.T. mangelhaft. Ein eigener Musikraum z.B. ist in Hessen nur an jeder vierten SfL vorhanden). Die Überweisung an das "Brettergymnasium", wie Sonderschüler ihre Schule oft nennen, bedeutet für Schüler und Eltern eine ständige Diskriminierung. Sie können sich mit ihrer Schule kaum identifizieren, weil sie sich im Klaren darüber sind, daß mit dieser Aussonderung kaum noch Aussichten bestehen auf qualifizierte Berufsausbildung, freie Berufswahl, auf das Erreichen einer bestimmten Lebensqualität überhaupt.

 

Wenn auch körperliche, hirnorganische oder sensorische Mängel als Mitverursacher einer Lernbehinderung nicht ausgeschlossen werden können, so ist heute doch unbestritten, daß (was die Gesamtheit der Lernbehinderten angeht), die Ursachen und Verstärker der Lernbehinderung weniger in den Individuen selbst, als in ihrer Umwelt und in den unzureichenden Bedingungen ihrer Sozialisation zu suchen sind (geringes Einkommen der Eltern, enge Wohnverhältnisse, unvollständige Familien, anregungsarme Umwelt, mangelnde emotionale Zuwendung, wenig sprachliche Förderung, Unterschiede zwischen den häuslichen und en schulischen Kommunikationsformen, mangelhafte schulische Bedingungen usw.).

 

80-90% der Schüler der SfL kommen aus den unteren und untersten sozialen Schichten. Zwischen der überwiegenden Mehrheit der Schüler der SfL und den schlechten Schülern, Schulversagern oder Schülern ohne Abschluß der Hauptschule besteht kein prinzipieller Unterschied.

 

Die beengte Lebenssituation dieser Schüler läßt wenig Spielraum für die Beschäftigung mit isolierten künstlerischen Phänomenen und Strukturzusammenhängen. Ihr musikalisches Verhalten ist vor allem bestimmt von der stimulierenden und sedierenden Wirkung der Musik, wobei nicht die vermittelnde kognitive Ebene im Vordergrund steht, sondern Musik unmittelbar psychomotorisch, affektiv und assoziativ wahrgenommen wird und dem sozialen Kontext, in dem sich Musik abspielt, erhöhte Bedeutung zukommt. Was Luigi Nono[3] zum Verhältnis von Arbeitern zur musikalischen Kunst sagt, dürfte auch für lernbehinderte Schüler zutreffen: "Sie haben Schwierigkeiten, vermutlich weil das akustische Material da gebunden ist an eine kulturelle Entwicklung, von der sie ausgeschlossen waren und noch ausgeschlossen sind." (S.119)

 

Ein Lehrplan Musik für die SfL muß also an diesen Erfahrungen der Schüler anknüpfen und Rücksicht nehmen auf ihre Situation und ihre Bedürfnisse.

 

Richtlinien und Beispielplan Musik für die SfL in Nordrhein-Westfalen

 

Diese Richtlinien sind wesentlich geprägt von den Vorstellungen H. Moogs, der in er ersten Fassung von 1972 als Mitautor aufgeführt wird und der diese Vorstellungen auch an anderen Stellen dargelegt hat.[4]

 

Bezeichnend für die Konzeption Moogs ist die Einengung des Begriffs auf die "Klanglichkeit" der musikalischen Phänomene und ihre "Struktur" sowie die weitgehende Orientierung am musikalischen Kunstwerk. Einige Sätze aus den Richtlinien belegen dies: "Die Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die sie zum Erleben von Musik befähigen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, Zugang zu Musikwerken zu finden." (S.7) "Ziel (des Musikhörens F.A.) ist das Aufsuchen und Erkennen der dem Hörer jeweils zugänglichen Strukturen eines Musikstücks." (S.8) "Die Auswahl der Musikstücke erfolgt weiterhin unter dem Aspekt der Anschaulichkeit, die in verschiedener Hinsicht gegeben sein kann: klanglich, rhythmisch, melodisch-motivisch, harmonisch, formal....Unterhaltungs- und Tanzmusik wird auf musikalische Struktur, Aussage und Aufnahmetechnik hin zu untersuchen sein." (S.9)

 

Im Beispielplan werden die Inhalte nach 9 Lernstufen geordnet und in 4 "Funktionsfelder" eingeteilt: Singen (ein Katalog von Liedern) - Musikübung und Instrumentalunterricht (Klangexperimente, Orff-Instrumente, Handhabung eines Instruments) - Hören von Musik (ein Katalog von im Wesentlichen klassischen Musikwerken vor allem zur Instrumentenkunde) -- Bewegung und Musik (Bewegungsformen, Tänze)

 

Es liegt auf der Hand, daß dieser Plan von den Zielen und der einseitigen Auswahl der Inhalte her die Chance hat, den Schüler noch mehr zu behindern, weil er viel mehr von der Tradition des Schulfaches Musik als von der Lebenswirklichkeit des Schülers ausgeht und weil einfach - gemessen an den "musikfachlichen" Ansprüchen  - der Sonderschüler recht "unmusikalisch" ist, denn die hier geforderte Art von  Musikalität kann sich in seiner Biographie und seiner Situation kaum entwickeln.

 

Der hessische Rahmenlehrplan Musik für die SfL[5]

 

Dieser Plan geht von einem hohen Allgemeinheitsgrad von Musik aus und von der Tatsache, daß sie für jeden zugänglich ist, daß Musik im Leben eine große Rolle spielt, daß jeder auf seine Weise auf Musik reagiert, daß jeder Schüler und jeder Lehrer fähig ist, mit der Stimme, mit Händen und Füßen, auf Instrumenten und Geräten Musik hervorzubringen und zu gestalten, - daß Musikalität als Disposition, agierend und reagierend mit der klanglichen Welt umzugehen, in jedem Menschen vorhanden ist. Ziel des Musikunterrichts ist es, die Ausdrucks-, Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit des Schülers zu fördern und ihm die Teilhabe an der musikalischen Kultur zu ermöglichen. Daher wird der Unterrichtsgegenstand unter zwei eng miteinander zusammenhängenden Aspekten beschrieben:

 

1. Musik als klingendes Material

 

-          Als persönlicher Ausdruck dessen, der Musik hervorbringt - wobei es zunächst unerheblich ist, ob das Erklingende "richtig" oder "falsch" im Hinblick auf ein musikalisches System ist;

-          als Möglichkeit, Empfindungen, Stimmungen, Gefühle, Vorstellungen, Bilder auszulösen, auszudrücken und darzustellen;

-          als klingendes Spiel nach verschiedenen Regeln (schnell-langsam, laut-leise, einer-alle, Wiederholung, Entwicklung, Veränderung usw.)

 

2. Musik als (sozio-)kulturelle Erscheinung, die in unterschiedlichen Zusammenhängen und Situationen unterschiedliche Funktionen und Wirkungen im Leben des Einzelnen und der Gesellschaft hat.

 

Durch die konsequente Berücksichtigung der beiden Aspekte von Musik, als klingendes Material und als kulturelle Erscheinung, soll vermieden werden, daß Musik für den Schüler ein Kulturgut bleibt, zu dem er keine Beziehung hat, und es soll vermieden werden, daß sich die musikalischen Tätigkeiten des Schülers in musischer Betriebsamkeit oder in antiautoritärem Krachmachen erschöpfen.

 

Unter musikalischem Verhalten, auf das der Unterricht abzielt, wird jedes Verhalten verstanden, als eine Verhaltensdeterminante erscheint. Kennzeichen musikalischen Verhaltens sind seine Vielseitigkeit und Komplexität. Vielseitigkeit bezeichnet die Vielfalt der musikalischen Erscheinungsformen mit ihren verschiedenen Aspekten, die unterschiedliche Zugangsweisen zulassen sowie die verschiedenen Handlungsansätze in Aktion, Reaktion, Rezeption, in der "Transposition" in Bewegung, Spiel, Tanz, Zeichen, Bilder und Sprache.

 

Während das Merkmal Vielseitigkeit sich auf die unterschiedlichen Themenstellungen, Unterrichts- und Aktionsformen bezieht und auf einer quasi horizontalen Ebene zu denken ist, meint Komplexität - als quasi vertikale Ebene dazu - den zu musikalischem Verhalten gehörigen Zusammenhang der sensomotorischen, affektiven, kognitiven und sozialen Erlebnisdimension. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil man davon ausgehen kann, daß Lernprozesse dann optimal ablaufen, wenn der Zusammenhang dieser vier Dimensionen gewährleistet ist.

 

Bei der Anordnung der folgenden Inhalte in 4 "Teilbereiche" und 12 "Lernfelder" dürfen die bisher dargestellten Zusammenhänge nicht verloren gehen: Im Teilbereich "Musik mit der Stimme" geht es um die Stimme als Klang-, Artikulations-, Ausdrucks- und Verständigungsinstrument mit den Lernfeldern Singen - Klang- und Artikulationsspiele - Musik und Sprache. Im Teilbereich "Musik mit Instrumenten" stehen die unmittelbaren Betätigungsmöglichkeiten des Schülers im Umgang mit Klängen, Klangerzeugern, Instrumenten und Technischen Medien im Mittelpunkt. Lernfelder sind Materialien, Gegenstände, Klänge und Geräusche aus der Umwelt - Bau von Klangerzeugern/Instrumentenkunde/Technische Medien - Spiel mit den Orff-Instrumenten - Musik kann etwas ausdrücken und erzählen - Wie  Musik gemacht ist. Im Teilbereich "Musik in der Umwelt" geht es um die Erscheinungen der Musik und des Musiklebens im Alltag.  Bei Aktionen, Experimenten und durch bestimmte Aufgabenstellungen sollen die Schüler auf die Erscheinungsformen, Absichten, Funktionen und Wirkungen der Musik aufmerksam werden. Im Teilbereich "Musik und Bewegung" geht es in den Lernfeldern Bewegungsspiele - Darstellendes Spiel - Tanz um die Bewegungsfähigkeit des Körpers im Zusammenhang mit Zeit-, Raum-, Partner- und Gruppenerfahrungen.

 

Auf die Beziehungen zwischen den einzelnen Lernfeldern wird ständig hingewiesen und es werden konkrete Ziele und Inhalte genannt, wobei die Zuordnung zu Schulstufen oder Klassen vom Lehrer je nach Lernvoraussetzungen und Lernniveaus der Schüler flexibel getroffen werden muß. Der Plan nimmt dem Lehrer die Entscheidung für den konkreten Unterricht nicht ab, sondern will ihm den Rahmen zeigen, innerhalb dessen er die Entscheidung im Hinblick auf die jeweiligen Schüler fällen muß. Als Hilfen für den Lehrer sind bisher 3 Handreichungen erschienen,[6] weitere werden folgen. Zusammen mit den Kontaktlehrern für das Fach Musik aus den einzelnen Schulaufsichtsbereichen haben die Autoren des Plans den Auftrag, die Lehrer in der zentralen und regionalen Fortbildung mit dem Plan und den Handreichungen vertraut zu machen und in der Erprobungsphase notwendige Revisionen oder Differenzierungen voranzutreiben. Dazu sollen u.a. auf der Grundlage der oben beschriebenen Zusammenhänge zu den einzelnen Lernfeldern Unterrichtssequenzen entwickelt und unter bestimmten Bedingungen und Fragestellungen auf breiter Basis durchgeführt werden. Die Verfasser sind sich jedenfalls im Klaren darüber, daß der vorschnelle Versuch einer Operationalisierung eine Vernachlässigung der psychomotorischen, affektiven und sozialen Dimension und damit eine drastische Beschneidung der eigentlichen Möglichkeiten des Musikunterrichts bedeuten würde. Da der Plan davon ausgeht, daß das Lernen im Musikunterricht primär nicht auf spezielle musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten, sondern auf allgemeine, zur Lebensbewältigung notwendige Fähigkeiten und Dispositionen zielt, wendet er sich nicht zuerst an den Fachlehrer, sondern an jeden Lehrer und sieht es als wichtige Aufgabe, diesen nicht durch Fachbegriffe zu verunsichern, sondern in verständlicher Sprache aufzuklären und zu ermutigen. Einmal steht Musik-Fachlehrer an der SfL kaum zur Verfügung, zum anderen wäre ein solcher - wenn das vorliegende Konzept verwirklicht werden soll - u.U. hinderlich. Die aufgezeigten Zusammenhänge Können weniger im engen Fachunterricht als vielmehr in größeren pädagogischen Zusammenhängen zum Tragen kommen. Der Lehrer, der bisher von seiner "Unmusikalität" überzeugt war, muß sich klar machen, welche Zugangsmöglichkeiten zum Schüler er aus der Hand gibt, wenn er auf diesem Vorurteil beharrt. Für die Lehrerausbildung müssen allerdings neue Wege gefunden werden, auf denen der Lehrer in praktischen Erfahrungen, in Übungen und Spielen die nötige musikalische Handlungskompetenz erwirbt. Musikalisches Lernen ist im Wesentlichen ein learning by doing, dem sich auch der Lehrer unterziehen muß.

 

Die angesprochenen Probleme sind nicht spezifisch für die Sonderschule, sondern generelle Probleme des Musikunterrichts, weshalb sich dieser Plan als ein generelles Konzept für musikalisches Lernen versteht. Da im Interesse der Schüler wichtiger ist, Kriterien für Integration als welche für Selektion zu finden, ist gerade das Verbindende der Musik von Bedeutung. Dieses Konzept wendet sich auch gegen den Begriff der Musiktherapie im Musikunterricht, weil dieser von falschen Voraussetzungen ausgeht (die Schüler sind nicht krank, der Lehrer ist kein Therapeut und die Schule keine therapeutische Institution) und falsche Hoffnungen weckt (es ist unrealistisch, die Schüler mit Musik heilen zu wollen). Solange noch die allgemeinsten, auf der Hand liegenden Möglichkeiten des Musikunterrichts nicht im Blick, geschweige denn ausgeschöpft sind, ist jede Besonderen als sonder-, heilpädagogische oder therapeutische Musikerziehung in Gefahr, die Möglichkeiten des Schülers von vornherein einzuengen. Die eingangs gestellte Frage, ob Sonderschüler einen besonderen Musikunterricht brauchen, muß - wenigstens für die SfL - eindeutig verneint werden. Das Besondere des hessischen Rahmenlehrplans Musik ist, daß er von dem allgemeinsten Nenner, auf den sich das Verhältnis Schüler-Musik bringen läßt, ausgeht und von da aus Lernprozesse in Gang setzen will - aber das ist nichts Besonderes. Besonders wünschenswert allerdings wäre, daß jeglicher Musikunterricht - auch der an den "Normal"-Schulen - deutlicher von diesem gemeinsamen Nenner ausginge.

 

Anmerkungen



[1] Veröffentlicht im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers vom 30.12.1977

[2] Richtlinien für die Schule für Lernbehinderte (Sonderschule) in Nordrhein-Westfalen. Richtlinien und Beispielplan Musik, Grewen, Köln 1977

[3] In: H. Pauli: "Für wen komponieren Sie eigentlich?" Surkamp Frankfurt 1971

[4] H. Moog: Die Eigenart des Bildungsinhaltes Musik und seine Bedeutung für die Sonderpädagogik. In: Pädagogische Rundschau 21, 1967; Musik. In: Kanter/Speck (Hg.): Handbuch der Sonderpädagogik. Marhold Berlin 1977; Zur pädagogischen Förderung Behinderter durch Musik. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 11/1979

[5] Sonderdruck aus dem Amtsblatt des Hessischen Kultusministers 1979. An der Erarbeitung waren durchgehend beteiligt Franz Amrhein (federführend), Margret Bieker, Arne Borg, zeitweise beteiligt Karl Bund, Jörg Mangelsdorf. S. auch F. Amrhein: Musikalisches Verhalten als curriculare Zielsetzung und schulische Aufgabe. In: U. Kasztantowicz (Hg.): Beiträge zur sonderpädagogischen Theorie und  Praxis. Marhold Berlin. Neben einer Darstellung des Konzepts des Rahmenlehrplans wird dort über empirische Untersuchungen des Vf. "zur Situation des Musikunterrichts in Hessen" berichtet.

[6] Hessisches Institut für Lehrerfortbildung Reinhardswaldschule, 3501 Fuldatal 1: Handreichungen Sonderschule, Lernfeld Singen (1979); Lernfeld Bewegungsspiele (1980); Lernfeld Tanz (1980)

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